Sozialpädagogische Lernhilfe (SPLH)

Rechtsgrundlage § 27 SGB VIII

Warum Sozialpädagogische Lernhilfe?

In der Schule zeigt sich oft als erstes, wenn Entwicklungen fehllaufen. Die Möglichkeiten, individuell auf Verhaltensauffälligkeiten und die dahinter liegenden Problemlagen einzugehen, sind in der Schule jedoch begrenzt. Dabei liegen gerade in dieser Lebensphase Chancen, noch rechtzeitig korrigierend einzugreifen und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken.

Die Sozialpädagogische Lernhilfe bewirkt, dass Schulkinder wieder in die Klasse integriert und das Klassenziel erreicht werden kann, weil

  • sie eine individuelle, zeitlich befristete Förderung im Lern- und Leistungsbereich ermöglicht
  • sie auf der Grundlage einer stabilen Beziehung und durch Freizeitangebote die jungen Menschen motiviert mitzuarbeiten
  • sie in einer vertrauensvollen und akzeptierenden Atmosphäre den jungen Menschen Unterstützung bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung gibt
  • sie im sozialen Umfeld der jungen Menschen stattfindet
  • die Eltern und Ressourcen des Stadtteils mit einbezogen werden
  • sie bei bedarf auch auf die Tagesstruktur, eine lernfördernde häusliche Atmosphäre oder auch auf eine Gestaltung des Zimmers Einfluss nimmt

Wenn es den SchülerInnen an Konzentrationsfähigkeit, Durchhaltevermögen oder Lernmotivation fehlt, liegen oft Schwierigkeiten im außerschulischen Bereich vor. Mit Nachhilfe oder schulischer Nachmittagsbetreuung alleine ist hier keine nachhaltige Verbesserung zu erreichen, und auch die Eltern sind aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage, ihren Kindern die notwendige Förderung zu geben.

Das Betreuungssetting der SPLH ist daher bewusst so gewählt worden, dass sowohl das Lernen unterstützt wird, als auch die Lernmotivation erhöht und ggf. Lernblockaden beseitigt werden. Schulschwierigkeiten und damit in Zusammenhang stehende Verhaltensauffälligkeiten arbeiten wir durch Förderung von Interessen, Anleitung zum selbstständigen Lernen, Kompetenztraining sowie durch freizeitpädagogische Angebote auf.

So hilft die SPLH den jungen Menschen dabei, ihre sozialen Fertigkeiten aufzubauen und fördert ihre psychische Entwicklung. Bei Bedarf werden die Eltern einbezogen und darin begleitet, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrzunehmen. Zeigt sich in der Familie ein erhöhter Hilfebedarf, besteht die Möglichkeit diesen im Rahmen des Hilfeplanprozesses zu thematisieren. Die SPLH erfolgt in Einzelarbeit in der Wohnung der Familie. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll kann auf geeignete Räumlichkeiten im Stadtteil oder unsere Betreuungsräumlichkeiten zurückgegriffen werden. Durchgeführt wird die Lernhilfe sowohl von pädagogischen Fachkräften als auch von StudentInnen pädagogischer Fachrichtungen. Die Einbindung der HelferInnen in die Trägerstrukturen mit regelmäßigen Teamsitzungen und fachlicher Anleitung gewährleistet, dass Hilfebedarfe, die sich erst während der Betreuung zeigen, erkannt, benannt und bearbeitet werden.

Die SPLH kann auch begleitend zu anderen Hilfeformen, im Anschluss an solche oder in Pflegefamilien eingesetzt werden, um die Förderung des jungen Menschen hinsichtlich schulischer Themen zu gewährleisten und Entwicklungen zu stabilisieren. Ebenso ist eine Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Teilleistungsschwächen in der SPLH, wegen der engen Vernetzung mit Schule und Eltern und wegen der Sozialraumnähe, oft erfolgreich.

Rechtzeitig einsetzende Hilfen können intensivere Hilfeformen in der Zukunft vermeiden helfen.