Betreutes Wohnen

Rechtsgrundlage §§ 34 und 41 SGB VIII

Der Übergang in das Erwachsenenleben stellt an junge Menschen besondere Anforderungen. Mit der Volljährigkeit wird erwartet, dass ein junger Mensch selbstständig seine eigenen Belange regeln kann. Nun zeigt sich, was alles ohne fremde Hilfe klappt und wo noch Unterstützung notwendig ist Gerade junge Menschen, die aus eher schwierigen Familienverhältnissen kommen werden oft doppelt gefordert: sie erhalten kaum Unterstützung durch Familien und Freunde. Das Auseinandersetzen mit dem Erlebten das Alleine leben konfrontiert mit Gefühlen der eigenen Unsicherheit und weckt Ängste.

Das Betreute Wohnen richtet sich an junge Menschen im Alter von 17-21 Jahren, die in einem eigenen Haushalt leben möchten und bei der Entfaltung ihrer sozialen und persönlichen Kompetenzen eine sozialpädagogische Unterstützung benötigen, damit sie sich auf ein eigenständiges Leben vorbereiten können.

Eine Voraussetzung für die Betreuung ist am Erfolg der Hilfe mitzuarbeiten: das bedeutet die Bereitschaft zu haben eine Ausbildung zu absolvieren oder eine Schule zu besuchen, die regelmäßigen Gesprächsangebote mit den BetreuerInnen wahrzunehmen und aktiv die in den Hilfeplänen vereinbarten Arbeitsaufträge umzusetzen.

Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass die jungen Menschen an Gruppenaktivitäten gemeinsam mit anderen teilnehmen, die sich in derselben Lage befinden. Einmal im Monat finden daher gemeinsam mit anderen jungen Menschen, die im Betreuten Wohnen leben, gemeinsame Aktivitäten, wie z.B. Klettertouren oder aber auch Gesprächsrunden statt. Die Betreuungsintensität kann den Bedürfnissen der jungen Menschen (i.d.R. 1:5 oder 1:2,5) angepasst werden.

Wohnmöglichkeiten

Der VSM verfügt über ca. 25 Ein- oder Zweizimmerwohnungen im Stadtgebiet Frankfurt