Sozialpädagogische Familienhilfe

Rechtsgrundlage § 31 SGB VIII

Mit der „Sozialpädagogischen Familienhilfe“ bieten wir der ganzen Familie in ihrem Lebensumfeld Hilfe an. Wir unterstützen die Erziehungsberechtigten bei der Alltagsorganisation, beraten sie bei Fragen der Erziehung ihrer Kinder und stärken ihre Erziehungsfähigkeit, z.B. durch das Einüben eines altersangemessenen Umgangs mit Regeln und Grenzen, durch das Vermitteln von Wissen über die Entwicklung eines Kindes oder durch das Einfühlen in die kindliche Erlebenswelt. Wir gehen bei der Ausgestaltung der Hilfen auf die Anforderungen ein, die sich aus der konkreten Situation der Kinder ergeben. Durch Beratung und Vorbildhandeln wollen wir Ressourcen aktivieren, dort wo es notwendig ist, bieten wir praktische Unterstützung an, um die Familiensituation zu stabilisieren und den Kindern ein entwicklungsförderndes Lebensumfeld zu ermöglichen.

Im Rahmen der Hilfeplanung wird für jede Familie ein individuelles Betreuungssetting erarbeitet: in Abhängigkeit der Betreuungsintensität und der vereinbarten Ziele werden die Schwerpunkte der Hilfe (z.B. Hilfe bei der Erziehung der Kinder, Unterstützung im schulischen Bereich, Hilfen im Haushalt oder bei der Organisation des Alltags) verbindlich festgelegt. So ist es uns möglich, die Situation der Kinder in der Familie zu verbessern und die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken. Damit die Eltern die angestrebten Ziele selbständig erreichen, ist es für uns wichtig, gemeinsam mit ihnen ihre Lebenssituation zu verstehen und entsprechende Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Die Eltern behalten während des gesamten Prozesses die Verantwortung für ihre Kinder. Wenn es aus Gründen des Kinderschutzes notwendig sein sollte, weisen wir auf Fehlentwicklungen hin und erarbeiten möglichst gemeinsam mit den Eltern und Kindern tragfähige Lösungen. Dabei wägen wir die unterschiedlichen schutzwürdigen Interessen (Elternrecht – Kindeswohl) sorgfältig gegeneinander ab, besprechen dies mit den Beteiligten und beziehen das Jugendamt mit ein (siehe auch: Kinderschutz).

Unsere umfangreiche, mittlerweile fast 20 jährige Erfahrung im Bereich der Familienhilfe und die Kompetenzen unserer MitarbeiterInnen sorgen dafür, dass wir für unterschiedliche Hilfebedarfe von Familien differenzierte Hilfearrangements anbieten können.

Betreuungsräumlichkeiten

Die SPFH wird in der Regel im sozialen Umfeld der Familie durchgeführt. Sollte es erforderlich sein, stehen aber auch Besprechungs- und Betreuungsräumlichkeiten zur Verfügung.

Die Betreuungsräume für diese Hilfe befinden sich:

im Nordend in der Fichardstraße 38,
für die nordwestlich gelegenen Stadtteile im Zeilweg 17-19.