Kriseninterventionsprogramm für Familien
Rechtsgrundlage § 31 SGB VIII
Auf Wunsch führen wir ein befristetes intensives Clearingprogramm durch.
In Krisensituationen werden in Bezug auf konkrete Aufgabenstellungen Interventionen erarbeitet und umgesetzt und Handlungsalternativen erprobt, um
- Belastungssituationen zu reduzieren
- eine drohende Herausnahme von Kindern aus der Familie zu verhindern
- eine Klärung der familiären Situation herbeizuführen.
Gemeinsam mit den Eltern und ihren Kindern/Jugendlichen
suchen wir nach Wegen, die aus festgefahrenen Belastungssituationen herausführen und unterstützen sie bei der Entfaltung ihrer Problemlösungs- und Selbsthilfefähigkeit, um so die Familie als Ort für die Erziehung der Minderjährigen erhalten zu können.