Kriseninterventionsprogramm für Familien

Rechtsgrundlage § 31 SGB VIII

Auf Wunsch führen wir ein befristetes intensives Clearingprogramm durch.
In Krisensituationen werden in Bezug auf konkrete Aufgabenstellungen Interventionen erarbeitet und umgesetzt und Handlungsalternativen erprobt, um

  • Belastungssituationen zu reduzieren
  • eine drohende Herausnahme von Kindern aus der Familie zu verhindern
  • eine Klärung der familiären Situation herbeizuführen.

Gemeinsam mit den Eltern und ihren Kindern/Jugendlichen

suchen wir nach Wegen, die aus festgefahrenen Belastungssituationen herausführen und unterstützen sie bei der Entfaltung ihrer Problemlösungs- und Selbsthilfefähigkeit, um so die Familie als Ort für die Erziehung der Minderjährigen erhalten zu können.